Kirchenvorstandswahlen
| Am 18.03.2012 wählen alle
Kirchengemeinden unserer Landeskirche ihre neuen Kirchenvorstände; auch wir. Wahlberechtigt: Alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Kandidaten können alle Gemeindemitglieder werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Wahltag seit mindestens drei Monaten wahlberechtigt sind. Jeder Wahlvorschlag ist mit 10 Unterschriften von Wahlberechtigten zu versehen und zwischen dem 08. und 30. 01.2012 dem Kirchenvorstand einzureichen. Der Kirchenvorstand kann ebenfalls Kandidaten benennen. Alle Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig eine Wahlbenachrichtigung. Die Wählerverzeichnisse werden zur Einsichtnahme ausgelegt. Auch Briefwahl wird möglich sein. Kandidieren Sie? – Wählen Sie! |