Wie melden wir eine Taufe an?
Auf dieser Seite finden Sie einen Anmeldebogen zum Ausfüllen. Sie erhalten ihn auch im Gemeindebüro. Lassen Sie den ausgefüllten Anmeldebogen samt Geburtsurkunde des Täuflings dem Gemeindebüro zukommen(beides auch gern per Email) und vereinbaren Sie in diesem Zuge auch einen Tauftermin.
Falls die vorgesehenen Patinnen oder Paten nicht in der Gemeinde wohnen, brauchen sie einen Patenschein, den das Pfarramt am Wohnort der Paten ausstellt. Der Patenschein bestätigt, dass sie Mitglied der Kirche und im Besitz des Patenrechts sind. Sie können die Patenscheine schicken, vorbeibringen oder uns mailen.
Das zuständige Pfarramt wird sich bei Ihnen für ein Taufgespräch melden.
Müssen wir als Eltern Mitglied der Kirche sein?
Mit der Taufe übernehmen Sie die Aufgabe, mit ihrem Kind die Beziehung zwischen ihm und Gott und der Gemeinschaft der Christinnen und Christen zu entdecken, diese Beziehung wachsen zu lassen und mit Leben zu füllen. Insofern ist die Mitgliedschaft in einer Kirche sinnvoll. Sollten Sie jedoch ausgetreten sein, wird die Taufe nicht verweigert, wenn Sie gemeinsam mit den Paten dieser Aufgabe nachkommen.
Wer kann Patin oder Pate werden?
Pate oder Patin kann ein Mensch Ihres Vertrauens werden. Voraussetzung ist, dass er oder sie konfirmiert ist und einer Kirche in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehört. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit auch das Recht auf das Patenamt aufgegeben. Wenigstens ein Pate sollte evangelisch und konfirmiert sein.
Die Anzahl der Paten ist nicht begrenzt, meist sind es zwei bis vier Menschen.