Wo und wie melden wir uns an?
Bitte füllen Sie den Anmeldebogen aus (hier online abrufbar oder direkt im Gemeindebüro ausfüllen) und lassen Sie uns den ausgefüllten Bogen zukommen, gern auch online. Vereinbaren Sie außerdem mit uns persönlich einen Trautermin.
Das zuständige Pfarramt wird mit Ihnen den Trautermin bestätigen und mit Ihnen Traugespräch(e) terminieren.
Was kostet die Trauung?
Üblicherweise ist dieser Gottesdienst in der eigenen Gemeinde kostenlos. Sollten Sie sich eine Kirche in einer anderen Gemeinde ausgesucht haben, können Kosten entstehen. In diesem Fall suchen Sie bitte mit uns das persönliche Gespräch. Kosten für besondere Musik außerhalb eines Organisten unserer Gemeinde oder besonderen Blumenschmuck bezahlen Sie selbst - und organisieren beides auch nach Absprache mit uns selbst.
Können wir uns kirchlich trauen lassen ohne standesamtliche Heirat?
Aus staatlicher Sicht wäre das möglich. Die zur Evangelischen Kirche in Deutschland gehörenden Kirchen haben aber mit dem christlichen Verständnis der Ehe entschieden, das nicht zu tun, so dass die Antwort „Nein“ ist.
Muss ich in der Kirche sein?
Ja - zumindest einer von Ihnen beiden. Sonst wäre ein Gottesdienst ja auch irgendwie eine unpassende Veranstaltung.
Welche Unterlagen brauchen wir?
Die Heiratsurkunde. Haben Sie sich für eine andere Kirche entschieden als die der eigenen Gemeinde, werden Sie nach einem Entlassungsschein (Dimissoriale) gefragt, den Sie bei uns im Gemeindebüro bekommen.
Brauchen wir Trauzeugen?
Nein. Anders als in der katholischen Kirche haben Trauzeugen in den protestantischen Kirchen keine kirchenrechtliche Bedeutung und Funktion. Daher ist es auch möglich nur eine einzige Person oder mehr als zwei Trauzeugen zu benennen. Zwei Personen sind meist üblich. Traditionell sind dies zumeist ein Freund bzw. Vertrauter des Bräutigams und eine Freundin bzw. Vertraute der Braut. Müssen die Trauzeugen Kirchenmitglieder sein? Nein. Aber fragen Sie sich selbst, ob es für Sie an solch einem wichtigen Tag stimmig ist, dass jemand im Gottesdienst Trauzeugen-Aufgaben übernimmt, der nicht der Kirche angehört. Vielleicht ist ein nicht-Kirchenmitglied besser aufgehoben als Trauzeuge beim Standesamt?
Können wir die Kirche besonders schmücken?
Ja! Allerdings werden Sie es selbst organisieren und auch bezahlen müssen. Absprachen zu Art und Organisation des Dekorierens treffen Sie bitte mit dem Gemeindebüro.
Wie ist es mit Bildern und Videos?
Überlegen Sie zunächst selbst, was Sie sich vorstellen und wie Sie die Aufnahmen später tatsächlich nutzen möchten. Bedenken Sie auch, dass Sie Ihre inneren Wahrnehmungen und Ihre Gefühle mit Aufnahmen nicht abbilden können und Aufnehmende die Stimmung zerstören können. In unserer Kirchengemeinde dürfen Sie Foto- und Videoaufnahmen während des Gottesdienstes von ein oder zwei Personen machen lassen, so lange dies dezent geschieht und das Gottesdienstgeschehen nicht behindert wird. Alle anderen Gäste sind gebeten sich auf das Brautpaar und den Gottesdienst zu konzentrieren, nicht aber auf ihre Handys/Kameras.
Wie ist das mit einer ökumenischen Trauung?
Leider gibt es sie nicht wirklich: denn entweder ist es eine katholische Trauung mit evangelischer Beteiligung oder eine evangelische Trauung mit katholischer Beteiligung. Rein organisatorisch ist meist sehr viel regelbar - das hängt aber von den beteiligten Personen ab. Sprechen Sie uns persönlich an.
Können wir uns auch von einer anderen Pastorin oder einem anderen Pastor trauen lassen?
Ja. Das ist eine Frage der Absprache.
Können wir die Musik aussuchen?
Wahrscheinlich werden Sie im Traugespräch sogar danach gefragt. Allerdings setzen oft die Möglichkeiten der Gemeinden Grenzen für die Auswahl. Sie können natürlich eigene Musiker mitbringen, sollten das aber vorher absprechen. Die Musik muss ja in eine Kirche und einen Gottesdienst passen. Heutzutage ist da sehr viel möglich.
Ich bin geschieden ...
Die evangelische Kirche ermöglicht einen neuen Anfang. Sie können sich also auch nach einer Scheidung kirchlich trauen lassen.
Meine Partnerin / mein Partner ist geschieden ...
Ist sie oder er evangelisch, gilt die Möglichkeit zum Neuanfang. Für eine Partnerin bzw. einen Partner aus der römisch-katholischen Kirche sieht das freilich anders aus: weil dort die Ehe als unauflöslich gilt, ist eine erneute kirchliche Heirat unmöglich. Eine evangelische Trauung bedeutet dann den Ausschluss von der katholischen Eucharistiegemeinschaft.